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3 Wx 193/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-04-28, 3 Wx 193/20
3 Wx 193/20Supreme CourtApr 28, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-28
Aktenzeichen: 3 Wx 193/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0428.3WX193.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Der angefochtene Beschluss wird geändert:
Das Nachlassgericht wird angewiesen, auf den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 vom 17. August 2017 (Bl. 42 d. A.) in Verbindung mit dem Schriftsatz vom 1. April 2020 (Bl. 380 d. A.) den beantragten Erbschein, der die Beteiligte zu 1 als Erbin zu 6/10 und die Beteiligte zu 2 als Erbin zu 4/10 ausweist, zu erteilen.
Die Beteiligten zu 1 und 2 haben die für die Erteilung des von ihnen beantragten Erbscheins anfallenden Gerichtskosten zu tragen. Im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.
Beschwerdewert: 213.447,01 €
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