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6 U 29/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-03-18, 6 U 29/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-18
Aktenzeichen: 6 U 29/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0318.6U29.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.10.2019 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Dieses sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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