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3 U 29/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-03-11, 3 U 29/17
Entscheidungsdatum: 2021-03-11
Aktenzeichen: 3 U 29/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0311.3U29.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. Juni 2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von der Beklagten insgesamt beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des von ihr jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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