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6 StS 6/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-02-05, 6 StS 6/15
Entscheidungsdatum: 2021-02-05
Aktenzeichen: 6 StS 6/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0205.6STS6.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Strafsenat
Normen: § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB
1. Der Angeklagte wird wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer
Freiheitsstrafe von zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Von der verhängten Freiheitsstrafe gelten drei Monate als vollstreckt.
2. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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