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3 Wx 13/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-09, 3 Wx 13/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-09
Aktenzeichen: 3 Wx 13/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1209.3WX13.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss geändert.
Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 2 vom 28. Juni 2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Erbscheinsverfahrens trägt der Beteiligte zu 2 ebenso wie die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Beschwerdeverfahren nicht statt.
Geschäftswert: bis 33.000,00 €
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