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Verg 32-20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-10-01, Verg 32-20
Entscheidungsdatum: 2020-10-01
Aktenzeichen: Verg 32-20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1001.VERG32.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25. Juni 2020 (VK 2 – 17/20 – VS – NfD) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, binnen zwei Wochen zum Wert des Beschwerdeverfahrens vorzutragen.
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