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Verg 16/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-30, Verg 16/20
Entscheidungsdatum: 2020-09-30
Aktenzeichen: Verg 16/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0930.VERG16.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 25. März 2020 (VK 61/19-L) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Antragstellerin und der Antragsgegnerin wird aufgegeben, zum Wert des Beschwerdeverfahrens binnen zwei Wochen vorzutragen.
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