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6 U 137/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-24, 6 U 137/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-24
Aktenzeichen: 6 U 137/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0924.6U137.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 09.08.2019 wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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