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U (Kart) 11/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-09, U (Kart) 11/20
U (Kart) 11/20Supreme CourtSep 9, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-09
Aktenzeichen: U (Kart) 11/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0909.U.KART11.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund, Az. 8 O 28/18, vom 15.01.2020 wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils bzw. des angefochtenen Urteils jeweils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 10.000 € festgesetzt.
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