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14 U 35/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-05-20, 14 U 35/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 14 U 35/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0520.14U35.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. März 2019 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 13 O 275/17) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagten verpflichtet sind, an die Klägerin 19.077,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB p.a. seit Rechtshängigkeit der Klage zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte der Klägerin aus 50 Stück der Hypothekenanleihe G….
Im Übrigen haben die Parteien den Rechtsstreit hinsichtlich des Klageantrags zu 1) in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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