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20 U 2/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-19, 20 U 2/17
Entscheidungsdatum: 2020-03-19
Aktenzeichen: 20 U 2/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0319.20U2.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2017 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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