Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-02-27, 2 U 48/14

2 U 48/14Supreme CourtFeb 27, 2020

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 48/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-27

Aktenzeichen: 2 U 48/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0227.2U48.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Auf die Berufung wird das am 22. Juli 2014 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (4b O 58/13) teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

  • II. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.
  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sichreheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
  • V. Der Streitwert wird auf 40.000,- € festgesetzt.

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