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12 W 2/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-02-27, 12 W 2/20
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 12 W 2/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0227.12W2.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der sein Prozesskostenhilfegesuch zurückweisende Beschluss der 13. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf vom 06.01.2020 (Az. 13 O 443/19) in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 22.01.2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Landgericht zurückverwiesen.
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