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14 U 37/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-02-25, 14 U 37/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 14 U 37/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0225.14U37.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 3. April 2019 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 13 O 2/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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