Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-28, 23 U 47/19

23 U 47/19Supreme CourtJan 28, 2020

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 47/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-28

Aktenzeichen: 23 U 47/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0128.23U47.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.03.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14e. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin oder Streithelferin Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.