14 U 46/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-10-02, 14 U 46/19
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 14 U 46/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-02
Aktenzeichen: 14 U 46/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1002.14U46.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.02.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 58/18) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.324,04 EUR zu zahlen, nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.229,45 EUR seit dem 07.04.2018 und aus weiteren 2.094,59 EUR seit dem 09.07.2018.
Es wird festgestellt, dass der Auskunftsantrag hinsichtlich des für den Erblasser geführten Depots mit der Kontonummer 001 in der Hauptsache erledigt ist, soweit er sich auf den am 19.08.2016 bestehenden Bestand des Depots bezog.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 20 % und der Beklagten zu 80 % auferlegt.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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