Verg 56/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-16, Verg 56/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 56/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-16
Aktenzeichen: Verg 56/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0816.VERG56.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
-
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. September 2018 (VK 2 – 76/18) aufgehoben.
-
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 30. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer, einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin, werden der Antragstellerin auferlegt, ausgenommen die Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
-
Die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vor der Vergabekammer war notwendig.
-
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf € 426.363,00.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.