16 U 68/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-06-27, 16 U 68/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 68/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-27
Aktenzeichen: 16 U 68/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0627.16U68.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers und die Berufung des Drittwiderwiderklägers gegen das am 24.04.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11.Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 61 % und der Drittwiderwiderkläger zu 39 %. Der Drittwiderwiderkläger und der Kläger tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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