15 U 1/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-06-06, 15 U 1/16
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 1/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-06
Aktenzeichen: 15 U 1/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0606.15U1.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Teil-Berufung der Klägerin wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 04.03.2015, Az. 7 O 95/14, teilweise abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 45.000,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2015 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin
65 % und der Beklagte 35 % zu tragen.
II.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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