2 U 51/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-23, 2 U 51/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 51/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-23
Aktenzeichen: 2 U 51/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0523.2U51.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. März 2018 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
-
II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
-
III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
-
IV. Die Revision wird zugelassen.
-
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000,- € festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.