23 U 16/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-29, 23 U 16/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 16/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-29
Aktenzeichen: 23 U 16/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0129.23U16.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.12.2017 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (7 O 130/17) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.970.581 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.06.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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