1 U 27/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-12-18, 1 U 27/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 27/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-18
Aktenzeichen: 1 U 27/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1218.1U27.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. Januar 2018 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.016,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. April 2015 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 492,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. April 2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die im ersten Rechtszug und die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger und die Beklagten, letztere als Gesamtschuldner, jeweils zu 50 % zu tragen.
Das Berufungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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