4 U 210/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-16, 4 U 210/17
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 210/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-16
Aktenzeichen: 4 U 210/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1116.4U210.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – Einzelrichterin – vom 30.08.2017 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 42.861,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.04.2015 zu zahlen. Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5 Prozent und die Beklagte zu 95 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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