Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-14, Verg 48/18

Verg 48/18Supreme CourtNov 14, 2018

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 48/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-14

Aktenzeichen: Verg 48/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1114.VERG48.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Ver-gabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 25. Juli 2018 (VK 2 - 19/18) aufgehoben.

Den Antragsgegnerinnen wird untersagt, im Verfahren zur Vergabe von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr E., bekannt gemacht im EU-Amtsblatt unter der Vergabe-Nr. 2018/S 044-…, den beabsichtigten Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.

Die Antragsgegnerinnen und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Nr. 3 GWB je zur Hälfte. Den Antragsgegnerinnen werden darüber hinaus die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin auferlegt.

Die Hinzuziehung der Bevollmächtigten der Antragstellerin im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer war notwendig.

Der Antrag der Antragstellerin auf weitergehende Akteneinsicht wird zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.405.000 Euro festgesetzt.

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