18 U 96/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-07, 18 U 96/15
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 96/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-07
Aktenzeichen: 18 U 96/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0307.18U96.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.06.2015 (Az. 5 O 195/13) in der Form, die es durch den Berichtigungsbeschluss vom 07.07.2015 gefunden hat, teilweise abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 142.557,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.04.2013 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Dieses und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Summe abzuwenden, wenn nicht der Gegner vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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