Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-07-13, I-2 U 77/11

I-2 U 77/11Supreme CourtJul 13, 2017

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 77/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-13

Aktenzeichen: I-2 U 77/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0713.I2U77.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Juli 2011 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

  • II. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

  • III. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  • IV. Das Urteil ist für die Beklagten wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

  • V. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • VI. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,- € festgesetzt.

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