Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-29, VII-Verg 7/17

VII-Verg 7/17Supreme CourtJun 29, 2017

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 7/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-29

Aktenzeichen: VII-Verg 7/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0629.VII.VERG7.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antragstellerin wird die beantragte Akteneinsicht versagt.

Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 8. Februar 2017 (VK 1 – 144/16) wird nicht weiter verlängert. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

Der Senatsbeschluss vom 06.03.2017 ist gegenstandslos.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Senat die etwaige Erteilung eines Zuschlags zeitnah mitzuteilen.

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