16 U 73/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-11-04, 16 U 73/15
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 73/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-04
Aktenzeichen: 16 U 73/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1104.16U73.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.04.2015 verkündete Teilurteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 35 O 141/10 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der auf Auskunft gerichtete Hauptantrag (Klageantrag zu 2) wird abgewiesen. Im Umfang der Klageabweisung (14.585 Kundenanträge = 14.842 -257 Anträge) werden auch der noch unbezifferte Zahlungsantrag (Klageantrag zu 3) und der Hilfsantrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Klageantrag zu 4) abgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
IV.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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