I-20 U 26/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-10, I-20 U 26/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-10, I-20 U 26/15
I-20 U 26/15Supreme CourtNov 10, 2015
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 26/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-10
Aktenzeichen: I-20 U 26/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1110.I20U26.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. Januar 2015 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 1.780,20 EUR für die Zeit vom 20.08.2013 bis zum 01.09.2014 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil, soweit es Bestand hat, sind vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Klage Ansprüche der Klägerin gegen die Beklagte zu 1. betrifft.
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