VI-U (Kart) 46/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-14, VI-U (Kart) 46/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-14, VI-U (Kart) 46/13
VI-U (Kart) 46/13Supreme CourtOct 14, 2015
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 46/13 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-14
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 46/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1014.VI.U.KART46.13.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Die Klägerin wird ihres Rechtsmittels gegen das am 11. September 2013 verkündete Urteil der V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund - 19 O 68/13 Kart - für verlustig erklärt, soweit sie die von ihr eingelegte Berufung hinsichtlich der Klageanträge zu Ziffer 4. Buchstaben d) und e) zurückgenommen hat.
- II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 85 % und die Beklagte zu 15 %.
- III. Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Dortmund wird im Kostenpunkt dahin abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz der Klägerin zu 85 % und der Beklagten zu 15 % auferlegt werden.
- IV. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Kosten abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- V. Die Revision wird nicht zugelassen.
- VI. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 750.000 € festgesetzt.
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