I-3 U 32/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-01, I-3 U 32/15
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 32/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-01
Aktenzeichen: I-3 U 32/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1001.I3U32.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das am 24. Juni 2015 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar; gleichfalls ist das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Kostenbetrages leistet; darüber hinaus darf die Vollstreckung des Klägers zur Hauptsache nur durch Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe weiterer 60.000 € abgewendet werden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung weitere Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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