Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-14, 1 U 123/12

1 U 123/12Supreme CourtMay 14, 2013

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 123/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-14

Aktenzeichen: 1 U 123/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0514.1U123.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. April 2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.581,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2011 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Gebührenansprüchen des Rechtsanwaltes A, …straße …, Stadt 1, in Höhe von 307,88 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 48 % und der Beklagte zu 52 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 26 % und der Beklagte zu 74%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.