1 U 123/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-14, 1 U 123/12
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 123/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-14
Aktenzeichen: 1 U 123/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0514.1U123.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. April 2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.581,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2011 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Gebührenansprüchen des Rechtsanwaltes A, …straße …, Stadt 1, in Höhe von 307,88 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 48 % und der Beklagte zu 52 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 26 % und der Beklagte zu 74%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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