Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-29, I-12 U 122/11

I-12 U 122/11Supreme CourtNov 29, 2012

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 122/11 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-29

Aktenzeichen: I-12 U 122/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1129.I12U122.11.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 28. Juni 2011 verkündete

Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts

Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Juni 2011

verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des

Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden

Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu

gefasst:

Der Widerklageantrag zu 3 ist insoweit dem Grunde nach

gerechtfertigt, als die Beklagte von den Klägern entgangenen

Gewinn wegen des nicht erfolgten Verkaufs der Eigentums-

wohnungen in Höhe von 198.907,17 Euro verlangt.

Die Klage und die weitergehende Widerklage werden abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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