Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-29, I-2 U 137/10

I-2 U 137/10Supreme CourtMar 29, 2012

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 137/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-29

Aktenzeichen: I-2 U 137/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0329.I2U137.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 2. November 2010 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.

II.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte 97 % und die Klägerin 3 % zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen deren Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.