Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-22, I-2 U 121/10

I-2 U 121/10Supreme CourtDec 22, 2011

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 121/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-22

Aktenzeichen: I-2 U 121/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1222.I2U121.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. August 2010 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 252.257,-- Euro festgesetzt; davon entfallen 250.000,-- Euro auf die Klage und 2.257,-- Euro auf die Wider-klage.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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