I-1 W 32/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-11-03, I-1 W 32/11
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 32/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-03
Aktenzeichen: I-1 W 32/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1103.I1W32.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die sofortige Beschwerde der Klägerin der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 19. August 2008 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Klägerin wird bezüglich des mit dem Antrag zu 1. verfolgten Schmerzensgeldes für die Folgen des Unfall vom 13.11.2007in XXX über den bereits bewilligten Betrag hinaus bis zu einem Betrag von insgesamt 37.500,00 € ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
Der Klägerin wird auch insoweit zur unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte im ersten Rechtszug Herr Rechtsanwalt XXX aus XXX beigeordnet.
Der weitergehende Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten
werden nicht erstattet.
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