Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-17, I-2 U 120/09

I-2 U 120/09Supreme CourtMar 17, 2011

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 120/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-17

Aktenzeichen: I-2 U 120/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0317.I2U120.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.08.2009 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Ne-ben¬intervention hat die Klägerin zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen die Vollstreckung der Beklagten und der Nebenintervenientin wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizu-treibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die die Vollstreckung be-treibende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,- € festge-setzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.