I-1 U 96/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-15, I-1 U 96/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-15, I-1 U 96/10
I-1 U 96/10Supreme CourtMar 15, 2011
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 96/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-15
Aktenzeichen: I-1 U 96/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0315.I1U96.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
uf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 25. März 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Dezember 2007 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Dezember 2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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