I-1 U 152/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-15, I-1 U 152/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-15, I-1 U 152/10
I-1 U 152/10Supreme CourtMar 15, 2011
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 152/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-15
Aktenzeichen: I-1 U 152/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0315.I1U152.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin wird das am 10.06.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 4.752,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2009 zu zahlen.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, die Klägerin von der Honorarforderung des Dipl.-Ing. K. W., H-H-Str., E., gemäß Rechnung vom 13.05.2009 (Rechnungsnummer) in Höhe eines Betrages von 409,46 € freizustel-len.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, die Klägerin von dem Hono-raranspruch ihrer Prozessbevollmächtigten für deren vorprozessuale Tätigkeit in dieser Sache in Höhe eines Betrages von 239,17 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 3 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 97 %. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klä-gerin zu 25 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.