Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-09, I-23 U 113/09

I-23 U 113/09Supreme CourtMar 9, 2010

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 113/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-09

Aktenzeichen: I-23 U 113/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0309.I23U113.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landge-richts Kleve vom 25.6.2009 in der durch Urteil vom 4.9.2009 ergänzten Fassung abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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