I-1 U 130/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-25, I-1 U 130/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-25, I-1 U 130/08
I-1 U 130/08Supreme CourtMay 25, 2009
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 130/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-25
Aktenzeichen: I-1 U 130/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0525.I1U130.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 16. Juli 2008 verkündete Grund- und Teilurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
-
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 4.846,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 28.09.2007 zu zahlen.
-
In Höhe von 1.000 € wird die Klage abgewiesen.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 45.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2006 zu zahlen.
-
Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen zu 53 % den Klägern und zu 47 % der Beklagten zur Last; im übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.