Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-29, VII-Verg 76/08

VII-Verg 76/08Supreme CourtApr 29, 2009

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 76/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-29

Aktenzeichen: VII-Verg 76/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0429.VII.VERG76.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigela-denen gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 16. Dezember 2008 (VK 1 - 162/08) werden zurückgewiesen.

Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels festgestellt, dass die Antragstellerin von der Antragsgegnerin durch den Ausschluss vom Vergabeverfahren „Briefdienstleistungen interner Service Rostock (13-08-00031) wegen der Beantwortung der „Erklärung bei der Vergabe von Briefdienstleistungen“ (Anlage 5 zur Leistungsbe-schreibung) mit „nein“ in ihren Rechten verletzt worden ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zu 50 % der An-tragstellerin und zu jeweils 25 % der Antragsgegnerin und der Bei-geladenen auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 125.000 Euro

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