Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-28, I-20 U 131/08

I-20 U 131/08Supreme CourtApr 28, 2009

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 131/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-28

Aktenzeichen: I-20 U 131/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0428.I20U131.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte zu 1. unter teil-weiser Abänderung des am 07.05.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 486/06) verurteilt, an den Kläger 3.750,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz seit dem 28. August 2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

  1. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen sie selbst zu 2/3 und die Beklagte zu 1. zu 1/3. Die außerge-richtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt die Klägerin voll, die der Beklagten zu 1. zu 1/3. Die Beklagte zu 1. trägt 2/3 ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten selbst.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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