Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-01, VI-U (Kart) 4/08

VI-U (Kart) 4/08Supreme CourtOct 1, 2008

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 4/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-01

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 4/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1001.VI.U.KART4.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtmittels das am 27. Februar 2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.689,51 € nebst Zinsen in Hö-he von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Dezember 2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger und die Beklagte können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-den Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuld-ner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 29.943,57 € festgesetzt; die Beschwer der Beklagten beträgt bis 6.000 €, diejenige des Klägers über-steigt 20.000 €.

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