Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-25, VII-Verg 22/08

VII-Verg 22/08Supreme CourtJun 25, 2008

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 22/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-25

Aktenzeichen: VII-Verg 22/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0625.VII.VERG22.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 18. März 2008 (VK 3 - 35/08) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer werden zur Hälfte der Antragstellerin sowie zur weiteren Hälfte der Antrags-gegnerin und der Beigeladenen als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwen-dungen der Verfahrensbeteiligten werden gegeneinander aufgeho-ben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beigeladenen auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 260.000 Euro

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.