Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-29, I-2 U 117/06

I-2 U 117/06Supreme CourtMay 29, 2008

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 117/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-29

Aktenzeichen: I-2 U 117/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0529.I2U117.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. August 2006 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Abschnitt I. 1. b) des Urteilsausspruches die Worte „im Falle des Anbietens ausdrücklich und unübersehbar“ durch die Worte „im Falle des Anbietens wenigstens in der selben Schriftgröße wie die maximale Schriftgröße des Angebots“ ersetzt werden.

II.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 300.000,-- Euro.

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