Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-14, I-7 U 40/07

I-7 U 40/07Supreme CourtMar 14, 2008

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 40/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-14

Aktenzeichen: I-7 U 40/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0314.I7U40.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Januar 2007 verkündete

Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückwei-sung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 177.929,57 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Feb-ruar 2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% das zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, es sei denn die Klägerin leistet zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe.

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