I-1 U 152/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-21, I-1 U 152/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-01-21, I-1 U 152/07
I-1 U 152/07Supreme CourtJan 21, 2008
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 152/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-21
Aktenzeichen: I-1 U 152/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0121.I1U152.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. Juni 2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.826 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Pro-zentpunten über dem Basiszins seit dem 31. März 2005 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs der Marke P, Fahrge-stell-Nummer ....
Die Beklagte wird außerdem verurteilt, an die Klägerin 200 € nebst Zinsen in Hö-he von 4 % seit dem 31. März 2005 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Dezember 2005 zu zahlen. Im weitergehenden Zins-anspruch wird die Klage abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Rücknahme des vorbezeichneten Kraftfahrzeugs in Verzug ist.
Die Kosten beider Rechtszüge fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 30.000,- € abwenden, sofern die Klägerin nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.