Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-20, I-2 U 138/05

I-2 U 138/05Supreme CourtDec 20, 2007

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 138/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-20

Aktenzeichen: I-2 U 138/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1220.I2U138.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. November 2005 verkündete Ur-teil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangs-weise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 800.000,-- Euro festgesetzt.

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