I-2 U 3/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-26, I-2 U 3/06
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 3/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-26
Aktenzeichen: I-2 U 3/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0426.I2U3.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. Dezember 2005 verkündete Ur-teil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass am Ende des Urteiltenors I. 1 angefügt wird:
„und bei denen der genannte Antriebsmechanismus als Antriebsme-chanismus mit Kniehebelgelenk ausgebildet ist, der über einem der Einzelpolblöcke im genannten Gehäuse angeordnet ist, wobei der Me-chanismus von zwei parallel zu den großen Seitenflächen des zugeordneten Einzelpolblocks angeordneten Seitenblechen umschlossen ist und die genannten Seitenbleche, deren Abstand der Breite des Blocks entspricht, biegesteif mit diesem Einzelpolblock verbunden sind.“
.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000.000,00 € abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können jeweils auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaften einer im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts geleistet werden.
IV.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.
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